Seitenbereiche

Online-Vermietungsportale auskunftspflichtig

Inhalt

Übernachtungssteuer

Städte und Gemeinden belasten die Tourismusbranche stets mit neuen Steuern. So erhebt die Stadt Köln eine Kulturförderabgabe, die im Ergebnis eine Übernachtungssteuer ist. Zahlreiche Privatanbieter vermieten Zimmer in Köln über diverse Internetplattformen. Die Stadt Köln hat von dem Betreiber einer solchen Internetplattform zwecks Erhebung der Übernachtungssteuer die Herausgabe der Namen aller registrierten Privatvermieter gefordert.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jüngst eine gegen die Auskunftspflichten gerichtete Berufungsklage des Internetportal-Betreibers abgelehnt. Damit wurde der Beschluss der Vorinstanz (Verwaltungsgericht – VG-Köln Az. 24 K 7563/16) rechtskräftig (OVG Münster, Urteil vom 26.4.2021, 14 A 2062/17).  Nach dem rechtskräftigen Beschluss des VG dürften auch andere Kommunen Auskunftsersuchen an Online-Dienste stellen.

Stand: 29. September 2021

Bild: Illustration

Erscheinungsdatum:

OSSIG – Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer. Wir setzen auf Nähe und Erreichbarkeit und sind deshalb an 7 Standorten für Sie erreichbar: Bad Neustadt, Bad Kissingen, Bischofsheim, Meiningen, Ostheim, Schmalkalden und Schweinfurt. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu unseren Newsbeiträgen, würden wir uns über Ihre Nachricht sehr freuen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.