Seitenbereiche

Sachbezugswerte 2024

Inhalt

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: TensorSpark - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

OSSIG – Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer. Wir setzen auf Nähe und Erreichbarkeit und sind deshalb an 7 Standorten für Sie erreichbar: Bad Neustadt, Bad Kissingen, Bischofsheim, Meiningen, Ostheim, Schmalkalden und Schweinfurt. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu unseren Newsbeiträgen, würden wir uns über Ihre Nachricht sehr freuen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.